AGB
Hinweis: Diese AGB regeln die Nutzung des Gelaendes und der Spielfelder, die Ueberlassung von Leihausruestung sowie alle damit zusammenhaengenden Leistungen des Go Paintball Adventure Parks. Die gesonderten Sicherheits- und Platzregeln sowie die Hausordnung (Aushang/Website) sind verbindlicher Bestandteil dieser AGB und von allen Gaesten, Teilnehmern und Besuchern einzuhalten.
I. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer alle Vertraege zwischen der Outdoor Sports GmbH, Go Paintball Adventure Park (nachfolgend „Go Paintball Adventure Park“), und dem Gast (nachfolgend „Gast“) ueber:
- den Aufenthalt auf dem Gelaende des Go Paintball Adventure Parks sowie die Nutzung der Spielfelder,
- die mietweise und zeitweise Ueberlassung von Leihausruestung und sonstigen Miet- und Leihgegenstaenden (Markierer, Maske, Schutzkleidung, Luftversorgung sowie ergaenzende Ausruestungsgegenstaende; nachfolgend zusammen „Leihausruestung“),
- alle damit zusammenhaengenden weiteren Leistungen und Lieferungen (z. B. Spielleitung, Sicherheitseinweisung, Verbrauchsmaterial, gastronomische Leistungen; nachfolgend zusammen „Leistungserbringung“).
- Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen: „Gast“ ist die vertragsschliessende Person (Buchender/Vertragspartner); „Teilnehmer“ ist jede spielende Person, einschliesslich des Gastes selbst; „Besucher“ sind Personen, die das Gelaende ohne aktive Spielteilnahme betreten (z. B. Zuschauer, Begleitpersonen). Diese AGB gelten – soweit einschlaegig – auch fuer alle Teilnehmer und Besucher.
- Der Gast stellt sicher, dass alle von ihm mitgebrachten Personen diese AGB sowie die Hausordnung und Sicherheitsregeln anerkennen und einhalten. Entgegenstehende Geschaeftsbedingungen des Gastes gelten nur, wenn Go Paintball Adventure Park ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zugestimmt hat.
II. Vertragsschluss und Buchung
- Angebote von Go Paintball Adventure Park sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestaetigung (per E-Mail) zustande.
- Die Wirksamkeit des Vertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung der wirksamen Unterzeichnung der Verzichts- und Freistellungsvereinbarung (nachfolgend „Verzichtserklaerung“) und – soweit erforderlich – des Verleihvertrages durch den Gast und alle Teilnehmer. Diese Dokumente muessen spaetestens beim Check-in vollstaendig unterzeichnet vorliegen. Mit der Unterzeichnung bestaetigt der Gast, dass er die Verzichtserklaerung und die Platzordnung inhaltlich zur Kenntnis genommen hat. Ohne wirksame Unterzeichnung kann die Teilnahme verweigert werden.
- Buchungen koennen nur von volljährigen, voll geschaeftsfaehigen Personen vorgenommen werden. Buchungen sind ausschliesslich online moeglich.
- Fuer Buchungen, die Minderjaehrige als Teilnehmer beinhalten (Kids Paintball ab 12 Jahren), ist zusaetzlich die schriftliche Einverstaendniserklaerung der Erziehungsberechtigten (Verzichtserklaerung Kids) erforderlich. Diese ist vor dem Termin herunterzuladen, vollstaendig auszufuellen und unterschrieben beim Check-in vorzulegen. Ohne dieses Formular ist eine Teilnahme Minderjaehriger ausgeschlossen.
- Aufsichtspflicht bei Kids Paintball: Sind Erziehungsberechtigte waehrend der Veranstaltung nicht persoenlich anwesend, muss im Kids-Formular eine volljaehrige Aufsichtsperson namentlich benannt werden, der die Aufsichtspflicht fuer die Dauer der Veranstaltung schriftlich uebertragen wird. Die Aufsichtsperson muss auf dem Gelaende anwesend sein und verpflichtet sich, den Teilnehmer ggf. nach Hause zu bringen. Ohne Benennung einer anwesenden Aufsichtsperson ist die Teilnahme des Kindes ausgeschlossen.
III. Weitergabe, Untervermietung und Nutzungsart
- Die Unter- oder Weitergabe der Buchung, eine Weitervermietung oder Nutzung der ueberlassenen Spielflaechen zu anderen als Spielzwecken beduerften der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Go Paintball Adventure Park.
- Der Gast verpflichtet sich, Go Paintball Adventure Park spaetestens bei Vertragsschluss darueber aufzuklaeren, ob die geplante Nutzung oder Veranstaltung aufgrund ihres Charakters geeignet ist, oeffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange von Go Paintball Adventure Park zu beeintraechtigen.
- Werbemassnahmen, Veroeffentlichungen oder Anzeigen (einschliesslich Social-Media-Beitraege) mit kommerziellem Bezug zu Go Paintball Adventure Park beduerften der vorherigen schriftlichen Einwilligung. Bei Verstoss ist Go Paintball Adventure Park berechtigt, den Termin abzusagen; es gilt Abschnitt X. Ziffer 2 entsprechend.
IV. Spielfeldnutzung, Zeitfenster, Bereitstellung und Raeumung
- Ein Anspruch auf alleinige Nutzung bestimmter Spielfelder besteht nur, wenn dies ausdruecklich schriftlich vereinbart wurde.
- Massgeblich fuer Check-in-Zeiten, Spielbeginn, Spielende und Raeumung sind Buchungsbestaetigung sowie die jeweils gueltigen Oeffnungszeiten (Aushang/Website).
- Go Paintball Adventure Park ist berechtigt, aus Sicherheits- oder Organisationsgruenden Spielfelder zuzuteilen, zu wechseln oder zeitweise zu sperren (z. B. fuer Wartung, bei Unwetterlage), soweit dies dem Gast zumutbar ist.
- Der Gast hat dafuer Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer rechtzeitig erscheinen (ausreichend Zeitpuffer fuer Check-in und Pflichteinweisung). Verspaetungen koennen zu verkuerzten Spielzeiten fuehren, wenn der Spielbetrieb anderer Gruppen oder der Parkbetrieb dies erfordert; ein Erstattungsanspruch entsteht in diesem Fall nicht.
V. Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheitsregeln
1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
- Regulaeres Paintball (18+): Teilnahme ausschliesslich fuer Personen ab 18 Jahren; gueltiger Lichtbildausweis beim Check-in erforderlich.
- Kids Paintball: Teilnahme ab 12 Jahren mit vollstaendig unterschriebener Verzichtserklaerung Kids und – bei Abwesenheit der Erziehungsberechtigten – namentlich benannter Aufsichtsperson gemaess Abschnitt II. Ziffer 5. Kinder unter 12 Jahren sind ausgeschlossen. Kinder duerfen nicht am regulaeren Paintball (18+) teilnehmen.
- Paintball ist ein Sport mit erhoehtem Verletzungsrisiko (u. a. Prellungen, Stuerze, koerperliche und geistige Anstrengung). Alle Teilnehmer muessen koerperlich und geistig in der Lage sein, sicher am Spielbetrieb teilzunehmen. Insbesondere versichert jeder Teilnehmer durch Unterzeichnung der Verzichtserklaerung, dass er nicht an koerperlichen Gebrechen leidet – insbesondere nicht unter Herzproblemen und/oder Bluthochdruck. Bei gesundheitlichen Unsicherheiten wird eine vorherige aerztliche Abklaerung empfohlen.
- Die Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Reaktionsfaehigkeit beeintraechtigen koennen, ist verboten. Go Paintball Adventure Park ist berechtigt, betroffene Personen ohne Erstattungsanspruch auszuschliessen.
2. Sicherheitsregeln, Platzordnung und Hausrecht
- Alle Teilnehmer und Besucher sind verpflichtet, die Sicherheitsregeln und Platzordnung von Go Paintball Adventure Park zu befolgen. Diese sind auf dem Gelaende ausgehaengt und auf der Website (www.go-paintball.de) veroeffentlicht; sie sind verbindlicher Bestandteil dieser AGB.
- Vor Spielbeginn findet eine verpflichtende Sicherheitseinweisung statt. Die Teilnahme ist fuer alle Spieler obligatorisch.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch Unterzeichnung der Verzichtserklaerung insbesondere: die Spiel- und Verhaltensregeln sowie Anweisungen des Personals zu befolgen; eine zugelassene Schutzmaske auf den Spielfeldern jederzeit zu tragen; den Markierer ausserhalb der Spielfelder stets mit einer Laufsocke zu sichern; Druckmedien (CO2, HP) fachgerecht zu handhaben; die Ausruestung nicht zur Schaedigung Dritter einzusetzen.
- Den Anweisungen des Personals (Schiedsrichter, Platzwart, Mitarbeiter) ist jederzeit und unverzueglich Folge zu leisten.
- Bei Verstoessen gegen Sicherheitsregeln, Platzordnung oder Anweisungen des Personals ist Go Paintball Adventure Park berechtigt, die betreffende Person ohne Vorwarnung vom Gelaende auszuschliessen und ein Hausverbot auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung gezahlter Betraege entsteht nicht, sofern der Ausschluss vom Gast oder Teilnehmer zu vertreten ist.
VI. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung und Kaution
- Go Paintball Adventure Park ist verpflichtet, das gebuchte Angebot bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen, einschliesslich vom Gast veranlasster Leistungen und Auslagen an Dritte.
- Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Abrechnung in Euro.
- Akzeptierte Zahlungsarten: EC-Karte, Kreditkarte (Visa, Mastercard, Maestro), Bargeld sowie Go-Paintball-Gutscheine.
- Go Paintball Adventure Park kann angemessene Vorauszahlungen verlangen; Einzelheiten ergeben sich aus der Buchungsbestaetigung.
- Preisaenderungen sind moeglich, wenn der Gast nachtraeglich Aenderungen der Teilnehmerzahl, gebuchter Leistungen oder der Aufenthaltsdauer wuenscht und Go Paintball Adventure Park zustimmt. Gruppenrabatte setzen definierte Mindestbedingungen voraus; werden diese unterschritten, entfaellt der Rabatt.
- Rechnungen ohne Faelligkeitsdatum sind innerhalb von zehn (10) Tagen ab Zugang faellig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Aufrechnung oder Zurueckbehaltungsrecht stehen dem Gast nur zu, wenn seine Gegenansprueche unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt sind.
- Go Paintball Adventure Park steht wegen seiner Forderungen aus dem Vertrag ein gesetzliches Pfandrecht an eingebrachten Sachen des Gastes zu.
Kaution
- Pro Buchung ist eine Kaution von 35 Euro zu hinterlegen, die bei der Buchung faellig ist. Die Kaution wird beim Erscheinen des Gastes auf die anfallenden Spiel- und Leihkosten angerechnet. Go Paintball Adventure Park ist berechtigt, aus der Kaution Schaeden an der Leihausruestung oder anderen Einrichtungen zu verrechnen. Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Stornierung (No-Show) verfaellt die Kaution. Bei fristgerechter Stornierung wird die Kaution erstattet.
VII. Leihausruestung und Mietgegenstaende
1. Ueberlassung, Eigentum, Pflichten
- Die Leihausruestung bleibt Eigentum von Go Paintball Adventure Park und wird dem Gast und den Teilnehmern ausschliesslich fuer die Dauer des gebuchten Termins ueberlassen.
- Die Leihausruestung ist pfleglich und ausschliesslich bestimmungsgemaess zu behandeln. Manipulationen jeglicher Art – insbesondere technische Veraenderungen, Entfernen oder Ueberbruecken von Sicherungseinrichtungen sowie eigenmaechtiges Verstellen von Einstellungen – sind ausdruecklich untersagt.
- Die Leihausruestung darf das Gelaende nicht verlassen und ausserhalb des gebuchten Spielbetriebs nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Offensichtliche Maengel sind unverzueglich bei der Ausgabe zu melden. Spaetere Einwaende sind ausgeschlossen, soweit der Mangel bei Ausgabe erkennbar war.
2. Rueckgabe und Haftung bei Schaeden
- Die Leihausruestung ist vollstaendig und in ordnungsgemaessem Zustand spaetestens 30 Minuten vor Parkschluss zurueckzugeben. Normaler Verschleiss ist davon ausgenommen.
- Fuer Verlust, Diebstahl oder Beschaedigungen, die der Gast oder Teilnehmer zu vertreten hat, haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften. Go Paintball Adventure Park kann Ersatz der Reparaturkosten oder – sofern eine Reparatur nicht wirtschaftlich ist – Ersatz in Hoehe des Wiederbeschaffungswertes verlangen. Entsprechende Betraege koennen mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden.
- Fehlende Bestandteile werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
3. Eigene Ausruestung und eigene Paintballs
- Das Mitbringen eigener Markierer und Schutzausruestung ist gestattet, sofern diese den deutschen gesetzlichen Anforderungen entsprechen (u. a. Waffengesetz, F-Kennzeichen bei zutreffendem Geraetetyp). Eigene Markierer werden vor Spielbeginn an der Chronystation durch das Personal geprueft; die ausdrueckliche Freigabe ist Voraussetzung. Go Paintball Adventure Park kann die Verwendung aus Sicherheitsgruenden ablehnen.
- Es duerfen ausschliesslich zugelassene Spielmittel und Verbrauchsmaterialien gemaess den Platzregeln verwendet werden. Das Mitbringen und Verwenden von Pyrotechnik, Messern, Laserpointern sowie sonstiger nicht zugelassener Gegenstaende ist verboten.
- Eigene Paintballs: Die Verwendung eigener Paintballs ist grundsaetzlich verboten; Paintballs werden ausschliesslich ueber Go Paintball Adventure Park bezogen. Ausnahmsweise koennen eigene Paintballs zugelassen werden, wenn sie bei der Anmeldung vorgelegt werden und das Personal ihre Umweltvertraeglichkeit sowie die Unbedenklichkeit hinsichtlich Faerbung und Haertegrad ausdruecklich bestaetigt. Die Entscheidung liegt allein bei Go Paintball Adventure Park.
- BYO-Spieler werden bei der Berechnung von Gruppenrabatten nicht als Leihausruestungsnutzer gezaehlt.
- Fuer Schaeden durch eigene Ausruestung oder eigene Paintballs haftet der Gast allein.
VIII. Stornierung, Umbuchung und Nichterscheinen (No-Show)
- Stornierungen sind ausschliesslich in Textform (z. B. per E-Mail an buchung@go-paintball.de) zu erklaeren. Massgeblich fuer die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei Go Paintball Adventure Park.
- Kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor Spielbeginn: Bereits geleistete Zahlungen (einschliesslich Anzahlung und Kaution) werden erstattet, grundsaetzlich ueber das urspruenglich verwendete Zahlungsmittel.
- Stornierung nach Ablauf der Frist / No-Show: Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor Spielbeginn oder bei Nichterscheinen ist Go Paintball Adventure Park berechtigt, 100 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet; ein verbleibender Restbetrag wird faellig. Dem Gast bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass Go Paintball Adventure Park kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Go Paintball Adventure Park bleibt der Nachweis eines hoeheren Schadens vorbehalten.
- Umbuchungen sind nur nach Verfuegbarkeit moeglich (Textform erforderlich). Eine Umbuchung weniger als 48 Stunden vor Spielbeginn kann wie eine Stornierung nach Ziffer 3 behandelt werden, sofern der urspruengliche Termin nicht anderweitig belegt werden kann.
- Teilnehmerzahl: Soweit die Buchung auf einer bestimmten Teilnehmerzahl basiert, ist diese Grundlage der Preisberechnung. Kurzfristige Reduzierungen koennen zur Mindestabrechnung fuehren.
- Wetter und hoehere Gewalt: Bei witterungsbedingten Einschraenkungen oder hoeherer Gewalt kann Go Paintball Adventure Park Leistungen verschieben, anpassen oder absagen, wenn eine Durchfuehrung unzumutbar oder gefaehrlich ist. Es wird – soweit moeglich – ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Schadensersatzansprueche bestehen nur nach gesetzlichen Massstaeben.
IX. Weitere Pflichten des Gastes
- Der Gast stellt sicher, dass Teilnehmer und Besucher die Sicherheits- und Platzregeln einhalten. Der Gast haftet fuer alle Schaeden, die er selbst oder die von ihm mitgebrachten Personen schuldhaft an Spielfeld, Gebaeuden, Leihausruestung oder sonstigem Inventar verursachen.
- Der Gast hat Abfaelle und Verpackungsmaterial selbst zu entsorgen bzw. mitzunehmen, soweit keine gesonderten Entsorgungsleistungen vereinbart wurden.
- Mitgebrachte Gegenstaende befinden sich auf Gefahr des Gastes auf dem Gelaende; eine Verwahrung uebernimmt Go Paintball Adventure Park nur bei ausdruecklicher schriftlicher Vereinbarung.
X. Ruecktritt von Go Paintball Adventure Park
- Go Paintball Adventure Park ist berechtigt, vom Vertrag zurueckzutreten, wenn vereinbarte Vorauszahlungen oder die Kaution auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet werden.
- Ferner ist Go Paintball Adventure Park berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurueckzutreten, insbesondere wenn: hoehere Gewalt oder nicht zu vertretende Umstaende die Erfuellung unmoglich machen; das Spielfeld unter irrefuehrenden oder falschen Angaben gebucht wurde; die Durchfuehrung den sicheren Betrieb, die Sicherheit von Personen oder das Ansehen des Parks gefaehrdet; der Gast gegen Abschnitt III verstossen hat.
XI. Haftung von Go Paintball Adventure Park
- Go Paintball Adventure Park haftet unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlaessigkeit haftet Go Paintball Adventure Park nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Einhaltung die ordnungsgemaesse Vertragsdurchfuehrung erst ermoeglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung aus Produkthaftungsgesetz und uebernommenen Garantien bleibt unberuehrt.
XII. Technik, Dekoration und Ausstellungsgegenstaende (nur bei Sondervst.)
- Beschafft Go Paintball Adventure Park auf Veranlassung des Gastes technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt er im Namen, in Vollmacht und fuer Rechnung des Gastes. Der Gast haftet fuer pflegliche Behandlung und ordnungsgemaesse Rueckgabe und stellt Go Paintball Adventure Park von Anspruechen Dritter frei.
- Eigene elektrische Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes beduerften der schriftlichen Einwilligung von Go Paintball Adventure Park.
- Dekorationsmaterial muss brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Go Paintball Adventure Park kann Nachweise verlangen und nicht nachgewiesenes Material auf Kosten des Gastes entfernen.
- Ausstellungs- und sonstige Gegenstaende sowie Verpackungsmaterial sind nach der Veranstaltung unverzueglich zu entfernen. Andernfalls ist Go Paintball Adventure Park berechtigt, Entfernung und Lagerung auf Kosten des Gastes vorzunehmen oder eine angemessene Raummiete zu berechnen.
- Fuer vom Gast arrangierte Musikdarbietungen hat der Gast ggf. erforderliche Meldungen und Abrechnungen (z. B. GEMA) selbst und auf eigene Kosten vorzunehmen.
XIII. Verjaehrung
- Ansprueche des Gastes verjaehren nach den gesetzlichen Vorschriften. Fuer den Freistellungsanspruch von Go Paintball Adventure Park gemaess Abschnitt IX. Ziffer 4 beginnt die Verjaehrung mit der jeweiligen tatsaechlichen Inanspruchnahme.
XIV. Fundsachen
- Zurueckgelassene Gegenstaende werden nur auf ausdrueckliche Anfrage nachgesandt; Versandkosten traegt der Gast. Go Paintball Adventure Park bewahrt Fundsachen 12 Monate auf; danach koennen sie entsorgt werden.
XV. Datenschutz
- Verantwortlicher fuer die Datenverarbeitung ist die Outdoor Sports GmbH, Gladowshoeher Strasse 3, 15345 Garzau-Garzin. Die Outdoor Sports GmbH verarbeitet die vom Gast angegebenen personenbezogenen Daten zweckgebunden und gemaess den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung zur Erfuellung des Vertrages erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Ein Newsletter wird nur mit ausdruecklicher Einwilligung des Gastes gemaess Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO versendet. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
- Die vollstaendige Datenschutzerklaerung ist auf der Website www.go-paintball.de abrufbar.
XVI. Widerrufsrecht
- Bei Vertraegen ueber Freizeitbetaetigungen mit festem Termin oder Zeitraum besteht – soweit gesetzlich vorgesehen – kein Widerrufsrecht (Paragraph 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Go Paintball Adventure Park weist den Gast hierauf vor Abschluss der Buchung hin.
XVII. Schlussbestimmungen
- Aenderungen oder Ergaenzungen dieses Vertrages oder dieser AGB beduerften der Textform. Individualabreden im Sinne des Paragraphen 305b BGB bleiben wirksam.
- Erfuellungs- und Zahlungsort ist Garzau-Garzin, Brandenburg, soweit gesetzlich zulaessig.
- Gerichtsstand fuer Kaufleute und juristische Personen ist Garzau-Garzin, Brandenburg.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt.
